Straßenausbaubeiträge:
Wiederkehrende Beiträge: Den Städten und Gemeinden soll es erleichtert werden, von allen Grundstückseigentümern jährliche Beiträge zum Straßenausbau zu erheben. Diese zweckgebundenen Beiträge sind schon seit 2001 grundsätzlich möglich, nun sollen aber noch offene rechtliche Fragen präzisiert werden. Wiederkehrende Beiträge sollen an die Stelle einmaliger Ausbaubeiträge treten, die nur die Anlieger einer sanierten Straße zahlen müssen und die deshalb schnell tausende Euro betragen können. Viele Kommunen erheben derzeit allerdings gar keine Straßenausbaubeiträge. Ein Gesetzentwurf liegt vor.
(Quelle: Saarbrücker Zeitung vom 18.01.2019)
Wir werden uns in Ensdorf gegen so etwas wehren!
Klamme Kassen an der Saar
Im Jahr 2016 fehlen in saarländischen Städten und Gemeinden rund 200 Millionen Euro. Diese Deckungslücke soll bis 2024 geschlossen werden – das fordert der Kommunalpakt. Das bedeutet: die Kommunen müssen sparen, Leistungen kürzen sowie Steuern und Gebühren erhöhen.
Die saarländischen Gemeinden weisen laut der Kommunenstudie 2015 von Ernst & Young die höchste Pro-Kopf-Verschuldung in Deutschland auf. Und mehr als jede zweite Kommune in der Republik rechnet mit einem Schuldenanstieg. Handlungsoptionen bleiben dabei nicht viele, Steuern und Gebühren sind vielerorts die einzige Stellschraube. So haben laut Ernst & Young 2014 69 Prozent der deutschen Kommunen Steuern beziehungsweise Gebühren erhöht, für 2015/2016 würden sogar 79 Prozent einen solchen Schritt planen.
Im Saarland ist dieser Weg sogar für viele Kommunen verpflichtend, wenn sie Mittel aus dem kommunalen Entlastungsfond beziehen wollen. „Es sind die Vorgaben aus dem Kommunalpaket. Die Kommunen sind gehalten, alle ihre Einnahmemöglichkeiten zu erhöhen. Insbesondere die Grundsteuer B und alle Arten von Gebühren sind hiervon betroffen“, erklärt Barbara Beckmann-Roh, die Geschäftsführerin des Saarländischen Städte- und Gemeindetages. Hier spielt auch das sogenannte Junkernheinrich-Gutachten eine Rolle. Das saarländische Ministerium für Inneres und Sport gab es in Auftrag, um Probleme, Ursachen und Lösungsansätze für die Finanzkrise der saarländischen Kommunen zu finden. Diese sollen nun Handlungsoptionen aus dem über 400 Seiten starken Werk ableiten, dessen Endfassung seit April vorliegt. Und schon im Vorwort wird klar, dass starke Schritte notwendig sind: „Das über die Jahre entstandene Problemniveau erfordert harte und schmerzhafte Maßnahmen.“ Seit Jahren schließen demnach die saarländischen Kommunen ihre Finanzierungslücke durch Liquiditätskredite. Bis Ende September 2014 haben sich so 2,089 Milliarden, also 2.109 Euro je Einwohner, angehäuft. Der Kommunalpakt zwischen Land und Kommunen geht dabei von einer strukturellen Deckungslücke von 160 Millionen Euro pro Jahr aus. „Wir rechnen im Jahr 2016 sogar mit 200 Millionen“, sagt Beckmann-Roh. Nach dem Kommunalpakt soll diese Lücke nun bis 2024 geschlossen werden. Die Städte und Gemeinden sind angehalten, durch Einsparungen, Leistungskürzungen und Steuererhöhungen ihr Defizit um zehn Prozent pro Jahr abzubauen. Der Pakt sieht die Einführung der strikten Konnexität (das Prinzip „Wer bestellt, bezahlt“) vor. Dies soll nun zeitnah, in Anlehnung an die Regelungen in Nordrhein-Westfalen, in der Verfassung des Saarlandes verankert werden.
Kommunen sollen
mehr untereinander kooperieren
Weiterhin soll zur Entschuldung der Gemeinden die interkommunale Kooperation im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten des Landeshaushaltes unterstützt werden. „Darüber hinaus wird geprüft, welche gesetzlichen Änderungen notwendig sind, um verpflichtende interkommunale Zusammenarbeit zu ermöglichen“, ist dem Kommunalpakt zu entnehmen. Auch will das Land durch die Finanzierung von Gutachten Haushaltskonsolidierungsmöglichkeiten der Gemeindeverbände ermitteln.
Daneben gibt es Gelder vom Bund. Fünf Milliarden Euro sollen ab 2018 zur Entlastung der Kommunen zur Verfügung gestellt werden. Für das Saarland ergibt sich nach dem Königsteiner Schlüssel dann ein Betrag von 60 Millionen, rechnet Beckmann-Roh vor. Allerdings kommt der Geldsegen nur teilweise in den Städten und Gemeinden an. Denn zugleich sollen 2018 Mittel in Höhe von 48 Millionen als zusätzlicher Sanierungsbeitrag fürs Land, zurzeit werden 35 Millionen jährlich gezahlt, aus dem kommunalen Finanzausgleich entnommen werden, das heißt nur zwölf Millionen bleiben von den 60 Millionen, die das Saarland erhält, netto für die Kommunen übrig.
Auch die Kosten für Asylbewerber belasten die Haushalte. Sie werden während des laufenden Verfahrens zwar bereits jetzt von Land getragen. Ist deren Aufenthaltsstatus jedoch geklärt, ist die Kommune in der Verantwortung. „Von der Antragsstellung bis zum Bescheid wird nach dem Asylbewerberleistungsgesetz mit dem Land abgerechnet. Im Saarland wird entsprechend den Leistungen gezahlt. Damit sind wir hier noch gut bedient. In anderen Bundesländern werden häufig nur Pauschalen fällig“, sagt Beckmann-Roh. Allerdings betreffe dies bisher nicht alle Leistungen. So kamen auf das Personal der Verwaltungen in der Krise neue Aufgabenbereiche: „Bauhöfe hatten beispielsweise häufig die Rolle eines Umzugsunternehmens. Die Personalkosten in den Kommunen werden jedoch nicht erstattet.“ Auch wenn die Gemeinde etwa ein Lager für Sachspenden vorhält, bleibt sie auf diesen Kosten hängen. Auf die Verwaltungsangestellten kommt so eine Mehrarbeit zu, und dass, obwohl die Gemeinden zur Sanierung ihrer Haushalte dazu verpflichtet sind, Stellen in den Rathäusern abzubauen. Beispielhaft kann man hier die Stadt Sulzbach/Saar heranziehen. Bei der jüngsten Haushaltsdebatte nannte Bürgermeister Michael Adam Zahlen. So arbeiteten 2010 noch 142 Menschen in der Verwaltung. Zum Dezember 2015 waren es noch 116. „Es ist ein schwerer Weg, der Mehrarbeit für die Kollegen bedeutet. Wir müssen im Rahmen des Paktes unsere Zusagen erfüllen, doch irgendwann ist das Limit erreicht“, so der Verwaltungschef gegenüber dem Stadtrat. „Im Kommunalpaket ist grundsätzlich ein Personalabbau von zehn Prozent vorgesehen“, erklärt die Geschäftsführerin des Saarländischen Städte- und Gemeindetages. Daher wurde auch zunächst vorhandenes Personal zur Flüchtlingsbetreuung eingesetzt. „Die Gemeinden mussten in ihren Reihen zum Beispiel nach Verwaltungsmitgliedern suchen, die als Ansprechpartner für die Flüchtlinge fungieren können und deshalb möglichst auch Englisch sprechen können, oder die sich um die Besichtigung und Anmietung von Wohnungen kümmern. Doch die eigentliche Aufgabe der Person blieb dann teilweise liegen.“ Mit der steigenden Anzahl der Hilfesuchenden wurde jedoch die Belastung vielerorts zu groß: „Zuerst hat man zum Teil noch Minijobber eingestellt, da jemand gebraucht wurde, doch über das Jahr verteilt haben selbst die kleineren Gemeinden über den Daumen gepeilt mindestens eineinhalb Stellen aufbauen müssen. Ohne den großen Einsatz der ehrenamtlichen Helfer wäre die Lage noch weitaus schlimmer.“
Umfrage zu Flüchtlingskosten
Vor dem Hintergrund der Aufwendungen, die weder von Land noch Kreis erstattet werden, hat der Städte- und Gemeindetag nun eine Umfrage gestartet. Hierbei sollen die saarländischen Kommunen ihre genauen Flüchtlingskosten auflisten, unterteilt in Personal- und Sachaufwendungen, Investitionstätigkeiten, Kosten für Betreuung und Beschulung von Flüchtlingskindern sowie sonstige Aufwände. „Über die eingegangenen Antworten wird zurzeit in einer Arbeitsgruppe diskutiert, mit dem Auftrag die Belastungen verteilt zwischen Land, Kreisen und Gemeinden zu ermitteln“, so die Geschäftsführerin. Die Maximalforderung sei, dass die Kommunen ihren Aufwand in der Flüchtlingskrise vom Bund komplett ersetzt bekommen: „Es ist schließlich eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe“, argumentiert Beckmann-Roh.
Der Beitrag des Bundes 2016 wird für die klammen Städte und Gemeinden im Saarland übrigens vorerst zur Nullnummer, denn auch das Land kämpft um jeden Cent. Daher ist dem Kommunalpakt auch eine Protokollnotiz angehängt: „Es besteht weiterhin keine Einigkeit über die Berechtigung des Landes, über die bereits derzeit erbrachten kommunalen Sanierungsbeiträge zum Landeshaushalt hinaus weitere kommunale Sanierungsbeiträge aus dem kommunalen Finanzausgleich zu entnehmen.“ Außerdem pochen die Kommunen darauf, dass das strukturelle Defizit bis zum Jahr 2024 nicht abzubauen ist, wenn Belastungen wie die Kreis- und Regionalverbandsumlage, mögliche höhere Zinslasten und die Steigerung der Personalkosten infolge von Tarif- und Besoldungserhöhungen in das Lückenschlussmodell einbezogen werden. „Eine positive Nachricht ist, dass die Mittel des kommunalen Entlastungsfonds mit 17 Millionen jährlich weiterlaufen. Allerdings müssen die jeweiligen Gemeinden hierfür den Abbau des strukturellen Defizits gewährleisten. Keine Kommune wird diese Voraussetzungen erfüllen können, wenn diese Belastungen und die Kosten der Flüchtlingskrise in ihren Haushalt einbezogen werden“, sagt Beckmann-Roh. Zwar könnten die Regeln in Ausnahmesituationen gelockert werden, doch gilt hierfür noch eine Einzelfallprüfung. „Es trifft jedoch alle Gemeinden und muss generell durch einen Erlass geregelt werden“, so die Geschäftsführerin, und: „Wird hier der Haushalt etwa ohne Flüchtlingskosten betrachtet, kann das Haushaltsdefizit abgebaut werden. Die Kommunen erhalten so die Chance, in der Krise zu handeln wie gehandelt werden muss.“ Man sei hier auf die Kooperation des Landes angewiesen und wolle diesen Weg auch gemeinsam gehen, erklärt sie im Bezug zu den Verhandlungen und ist zuversichtlich. Doch das Leben in den Kommunen wird aller Voraussicht nach für die Bürgerinnen und Bürger in den nächsten Jahren teurer.
Dennis Langenstein
Quelle:dpa/forum saarland
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